Schießplatzordnung
Die Nutzung des Schießplatzes ist grundsätzlich nur Vereinsmitgliedern gestattet, Gastschützen dürfen nur mit einer gültigen Versicherung unter Aufsicht eines Vereinsmitgliedes schießen.
1. Jeder Schütze erkennt diese Schießordnung an und verpflichtet sich, die unten aufgeführten Regeln einzuhalten bzw. zu befolgen.
2.Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
Die Aufsicht kann das Hausrecht ausüben und Personen vom Platz verweisen.
3. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtsführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Bogenschießplatz befindet.
4. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen und zu den offiziellen Trainingszeiten schießen.
5. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Trainingsablauf stören oder
zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden.
6. Das Schießen unter Alkoholeinfluss oder gar Betäubungsmitteln ist aus Sicherheitsgründen verboten.
7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort einzustellen. Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
8. Beim Schießen selbst sind folgende Verhaltensregeln besonders zu beachten:
8.1. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe sowie im östlichen und westlichen Sicherheitsbereich aufhalten. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann.
8.2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände) fliegen kann.
8.3. Beim Auszug des Bogens im Spann - und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
8.4. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Pfeile / Spitzen, die dem Fita (seit 2010 WA)- Reglement entsprechen, verwendet werden.
8.5. Das Schießen mit Compound-Bögen auf dem Gelände ist nur auf die dafür geeignete Stramit-Scheibe gestattet.
9. Außerdem gelten folgende allgemeinen Verhaltensregeln auf dem Schießgelände:
9.1. Während des Schießbetriebs ist das Rauchen im und vor dem Aufenthaltsbereich der Schützen grundsätzlich untersagt, ausgenommen ist hier der geteerte Bereich an der Hütte. Hier ist Rauchen gestattet.
9.2. Das Trainingsgelände ist sauber zu halten, Müll, soweit dieser anfällt, ist von den jeweiligen Personen nach Trainingsende zu entsorgen (eine Müllsammlung auf dem Gelände und im Vereinsheim ist nicht gestattet).
9.3. Hunde sind an der Leine im geteerten Bereich der Hütte zu halten, ein Betreten der Rasenfläche ist nicht gestattet.
9.4. Scheibenauflagen sind nach dem Training grundsätzlich abzunehmen und am dafür vorgesehen Platz einzulagern. Ausgeschossenes Scheibenmaterial (Ethafoam) ist vom Boden aufzusammeln und zu entsorgen (der Umwelt zuliebe).
2.Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
Die Aufsicht kann das Hausrecht ausüben und Personen vom Platz verweisen.
3. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtsführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Bogenschießplatz befindet.
4. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen und zu den offiziellen Trainingszeiten schießen.
5. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Trainingsablauf stören oder
zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden.
6. Das Schießen unter Alkoholeinfluss oder gar Betäubungsmitteln ist aus Sicherheitsgründen verboten.
7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort einzustellen. Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
8. Beim Schießen selbst sind folgende Verhaltensregeln besonders zu beachten:
8.1. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe sowie im östlichen und westlichen Sicherheitsbereich aufhalten. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann.
8.2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände) fliegen kann.
8.3. Beim Auszug des Bogens im Spann - und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
8.4. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Pfeile / Spitzen, die dem Fita (seit 2010 WA)- Reglement entsprechen, verwendet werden.
8.5. Das Schießen mit Compound-Bögen auf dem Gelände ist nur auf die dafür geeignete Stramit-Scheibe gestattet.
9. Außerdem gelten folgende allgemeinen Verhaltensregeln auf dem Schießgelände:
9.1. Während des Schießbetriebs ist das Rauchen im und vor dem Aufenthaltsbereich der Schützen grundsätzlich untersagt, ausgenommen ist hier der geteerte Bereich an der Hütte. Hier ist Rauchen gestattet.
9.2. Das Trainingsgelände ist sauber zu halten, Müll, soweit dieser anfällt, ist von den jeweiligen Personen nach Trainingsende zu entsorgen (eine Müllsammlung auf dem Gelände und im Vereinsheim ist nicht gestattet).
9.3. Hunde sind an der Leine im geteerten Bereich der Hütte zu halten, ein Betreten der Rasenfläche ist nicht gestattet.
9.4. Scheibenauflagen sind nach dem Training grundsätzlich abzunehmen und am dafür vorgesehen Platz einzulagern. Ausgeschossenes Scheibenmaterial (Ethafoam) ist vom Boden aufzusammeln und zu entsorgen (der Umwelt zuliebe).